Kastrationspflicht für Freigängerkatzen — Tierärztliche Praxis Dr. Marco Atzeni %
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Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Alle Katzen und Kater, die nach draußen dürfen, müssen im Rhein-Erft-Kreis kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Kastration ist ein wichtiger Bestandteil zur Gesunderhaltung aller Katzen.

Die Katzenschutzverordnung Rhein-Erft-Kreis tritt am 15.01.2020 in Kraft.

Informationen erhalten Sie beim Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Tel. 02271 – 83 13919, rhein-erft-kreis.de und natürlich bei uns in der Praxis 02232 – 941 941.

Die Katzenschutzverordnung im Rhein-Erft-Kreis:

Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es im Rhein-Erft-Kreis zu einer hohen Anzahl von verwilderten Katzen gekommen. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, oft krank und von Flöhen und Würmern befallen.

Aus diesem Grund hat der Kreistag eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen, die seit dem 15.01.2020 im gesamten Rhein-Erft-Kreis Anwendung findet.

Danach sind alle Personen, die im Rhein-Erft-Kreis Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 4 Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.

Auch wildlebende Katzen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Kreisveterinäramt und Tierschutzvereinen kastriert, gekennzeichnet und registriert.

Hintergründe:

Katzen vermehren sich schnell. Weibliche Tiere können zwei Würfe im Jahr mit jeweils bis zu sieben Welpen haben. Die freilebenden Katzen vermehren sich nicht nur untereinander, sondern kommen auch in Kontakt mit Freigängerkatzen aus menschlicher Obhut. Wenn diese nicht kastriert sind, tragen sie auch zur Vermehrung der wildlebenden Katzen bei und stecken sich zudem mit Krankheiten an.

Nach der Kastration ändert sich das Revierverhalten in der Regel deutlich. Es kommt zu weniger Revierkämpfen, sodass die Verletzungs-und Ansteckungsgefahr sinkt.

Die wildlebenden Katzen im Kreisgebiet leiden an Infektionskrankheiten, Parasiten, Verletzungen oder chronischen Erkrankungen. Diese lassen sich darauf zurückführen, dass die Anzahl freilebender Katzen im Kreis zu groß ist und stetig anwächst, wodurch sich Krankheiten schneller verbreiten und Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände entstehen.

Kastration und Registrierung sind Pflicht:

Die Kastration ist ein geeignetes Mittel, die Zahl der Katzen, die wild leben, langfristig zu verkleinern und den wildlebenden Katzen dadurch ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Dadurch sinkt auch die Gefahr, daß Krankheiten auf Katzen in menschlicher Obhut oder direkt auf den Menschen übertragen werden können.

Alle weiblichen und männlichen Katzen mit Freigang müssen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden. Der Eingriff kann in jeder Tierarztpraxis vorgenommen werden. Dort bekommen Sie auch Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung.

Nur durch Kennzeichnung und Registrierung der Tiere kann die Kastration im Zweifelsfall überprüft werden und entlaufene Tiere wieder in ihre gewohnte Haltung zurückgegeben werden.

Die Registrierung muss bei den Melderegistern TASSO – Haustierregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. oder FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes erfolgen. Dabei ist auch eine Einwilligung für die Übermittlung der Tierdaten an den Rhein-Erft-Kreis zu erteilen.

TierhalterInnen, die ihre Freigängerkatzen nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, müssen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro rechnen. 

Text: Rhein-Erft-Kreis

https://www.rhein-erft-kreis.de

https://www.tasso.net/

https://www.findefix.com/

 

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